Seit dem 1. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz. Folgende wichtige Änderungen sind dabei zu beachten: Wer umzieht, der muss den zuständigen Behörden seine neue Wohnanschrift binnen zwei Wochen mitteilen. Der Vermieter muss schriftlich bestätigen, dass der Anmelder wirklich bei ihm einzieht. Ziel ist es insbesondere „Scheinanmeldungen“ zu verhindern. Der Vermieter muss diese Bescheinigung…